Ausbildung: staatl.gepr. Fremdsprachen­korrespondent*in

2-jähr. Ausbildung staatl. gepr. Fremdsprachenkorrespondent*in


Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Ausbildung „Fremdsprachenkorrespondent*in“ an der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe:

Mittlere Reife/M-zug + Einstufungsprüfung/ oder die Fachhochschulreife.

An der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe erhalten die Auszubildenden eine praxisbezogene zweijährige Ausbildung auf höchstem Niveau, die sich am Bedarf der deutschen und internationalen Wirtschaft orientiert. Die Ausbildung Fremdsprachenkorrespondent*in ist dabei eine der beliebtesten Ausbildungsmöglichkeiten. Nach Abschluss der 2-jähr. Ausbildung ist der direkte Einstieg in den Beruf Fremdsprachenkorrespondent*in genauso möglich wie das Aufbaustudium Übersetzer*in / Dolmetscher*in.

Unsere Lehrkräfte und Gastdozent*innen sind zum Großteil Muttersprachler*innen aus vielen verschiedenen Kultur- und Sprachräumen – von Europa bis Nord- und Südamerika.

Das persönliche Engagement und eine familiäre Ausbildungsatmosphäre ermöglichen an der IFB Berufsfachschule eine konstruktive und positive Ausbildungszeit. Wir nehmen uns Zeit für unsere Auszubildenden und bieten eine persönliche Begleitung durch die Ausbildung an. Dies wirkt sich äußerst positiv auf die jungen Menschen aus.


Sprachen

Die Grundsprache der Ausbildung ist Deutsch.

  1. Fremdsprache – Englisch
  2. Fremdsprache – Französisch oder Spanisch

Für Englisch als erste Fremdsprache werden Vorkenntnisse vorausgesetzt. Französisch oder Spanisch kann mit oder ohne Vorkenntnisse belegt werden. Falls die Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.


Inhalte

Im Rahmen der Ausbildung vermitteln wir fundierte fremdsprachliche und landeskundliche Kenntnisse, Handelskorrespondenz sowie die Technik des Gesprächsdolmetschens.

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt im Bereich Wirtschaft. Die jeweilige Fachsprache erlernen man zweisprachig durch Vorlesungen sowie in Terminologie- und Übersetzungsübungen. Informationsverarbeitung so wie ergänzende Office Bereiche(Excel, PowerPoint, Word) sind ebenfalls Pflichtfächer.

Ebenso im Stundenplan enthalten sind die Fächer Deutsch und PuG als auch Workshops im Bereich Photoshop und Bewerbertraining.

Als Mitglied der LCCI (Londoner Industrie & Handelskammer) bieten wir den Absolventen während der Ausbildung die Möglichkeit, das zusätzliche international anerkannte Sprachendiplom zu erlangen. Auch hier wird der Prüfungsschwerpunkt Business English sein, verschiedene Levels sind hierbei möglich.


Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten*in sind qualifiziert, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache
  • Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke
  • Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten*innen verfügen über fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme erworben haben. Die Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben findet in den Handlungsbereichen Übersetzung, Korrespondenz und mündliche Kommunikation statt. Innerhalb dieser Handlungsbereiche verfügen sie über die geeigneten Qualifikationen, um folgende Kommunikationssituationen zu bewältigen:

  1. Allgemeine Unternehmenskommunikation
    • Terminvereinbarungen
    • Geschäftsreisen und Konferenzen
    • Sonstige Sekretariatskommunikation
    • Innerbetriebliche Kommunikation
  2. Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten
    • Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen
    • Anfragen zu Unternehmen an Dritte
    • Erteilen von Auskünften
  3. Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten
    • Angebotsbearbeitung
  4. Aufträge – einschließlich Transport und Versicherung – bearbeiten
    • Auftragserteilung
    • Auftragsbestätigung, -ablehnung, -annullierung
    • Verträge
    • Versandanzeige
  5. Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten
    • Rechnungsbearbeitung
  6. Störungen geschäftlicher Transaktionen klären
    • Beschwerden und Mängelrügen
    • Zahlungsaufforderungen
  7. Absatzmärkte erschließen und pflegen
    • Vertretung
    • Messen und Ausstellungen
    • Internet
    • Präsentationen

Förderung:

Diese Ausbildung ist förderungswürdig, daher kann hier das sog. Schüler-BAföG in Anspruch genommen werden. Eine Rückzahlung nach Ende der Ausbildung fällt hierbei nicht an ! Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt.

Fahrtkostenerstattung:

Auch die Erstattung der Fahrtkosten ob mit Zug o. Bus ist hier möglich. Nach Beendigung des Schuljahres sind beim Landratsamt gesonderte Fahrtkostenbögen einzureichen. Nähere Informationen zur eigenen Beitragsgrenze etc. erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt sowie am IFB.

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